Marktrisiko: Ein Investment in einen Private Markets Fonds ist mit einem Marktrisiko verbunden, das sich aus der Schwankung des Marktwerts von Fondsinvestments ergibt, die auf Veränderungen von Marktvariablen wie allgemeine wirtschaftliche Bedingungen, Inflation, Zinssätze, Wechselkurse oder die Kreditwürdigkeit des Emittenten eines Finanzinstruments zurückzuführen sind. Dies ist ein allgemeines Risiko, das für alle Fondsinvestments gilt, d.h. der Wert eines bestimmten Fondsinvestments kann als Reaktion auf Veränderungen der Marktvariablen sowohl steigen als auch fallen.
Liquiditätsrisiko: Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass der Fonds seine Investments nicht oder nur mit Preisabschlägen veräußern kann und dadurch Rücknahmen von Anlegern möglicherweise verzögert oder eingeschränkt werden.
Bewertungsrisiko: Der Fonds kann Vermögenswerte halten, die schwer zu bewerten oder illiquide sind und deren Marktpreis unklar oder nicht verfügbar sind. Daher basiert der Nettoinventarwert des Fonds oft auf Schätzungen, ungeprüften Bewertungen von Zielfonds oder Informationen Dritter, was zu Abweichungen vom tatsächlichen Wert führen kann. Anleger sollten sich bewusst sein, dass Zeichnungen und Rücknahmen auf Grundlage dieser ungeprüften Werte erfolgen.
Blind Pool Risiko: Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Unterlage hat der Fonds noch keine Fondsinvestments getätigt und wird daher als „Blind Pool“ bezeichnet. Infolgedessen (i) haben die Anleger nicht die Möglichkeit, bestimmte Vermögensgegenstände vor ihrer Investition in den Fonds zu bewerten, und (ii) es besteht das Risiko, dass das von den Anlegern bereitgestellte Kapital nicht vollständig oder nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens investiert wird, was sich nachteilig auf die Rendite der Anleger auswirkt.
Konzentrationsrisiko: Soweit in der Fondsdokumentation nicht anders dargelegt, kann nicht garantiert werden, inwieweit die Zielfondsinvestments diversifiziert sein werden, und das Portfolio des Fonds könnte (hinsichtlich Geografie, Währung, Sektor, Anlageklasse oder anderweitig) eine starke Konzentration erleben, wodurch die Wertentwicklung einiger Zielfondsinvestments sich erheblich auf die Gesamtrendite des Fonds auswirken kann.
Keine direkten Beteiligungen: Das Angebot von Kommanditaktien stellt kein direktes oder indirektes Angebot von Beteiligungen an den Fondsinvestments oder Vermögensgegenstände der Zielfonds dar. Anleger halten keine direkte Beteiligung an Fondsinvestments und haben im Allgemeinen keine Stimmrechte auf der Ebene der Zielfonds oder Anspruch auf oder Regress gegen Fondsinvestments. Kein Anleger hat das Recht, sich an der Kontrolle, Verwaltung oder Geschäftsführung der Zielfondsinvestments oder der Vermögensgegenstände der Zielfonds zu beteiligen oder über die Verwaltung der Zielfondsinvestments oder der Vermögensgegenstände der Zielfonds zu entscheiden.
Mindesthaltedauer: Das Rücknahmerecht besteht erst nach Ablauf einer Mindesthaltedauer von zwei (2) Jahren ab dem Zeichnungsschluss, zu dem diejeweils zurückzunehmenden Kommanditaktien gezeichnet wurden und unterliegt zusätzlich einer Kündigungsfrist von zwölf (12) Monaten zum Quartalsende. Dies kann dazu führen, dass Anleger ihre Investition in den Fonds nicht zu dem von ihnen gewünschten, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt zurückerhalten können. Dem Anleger muss klar sein, dass das seiner Investition zugrundeliegende Kapital für die Mindesthaltedauer im Fondskapital gebunden ist.
Verwässerung: Der Fonds nimmt wöchentlich neue Zeichnungen von neuen oder bestehenden Kommanditaktionären an. Kommanditaktionäre, die Kommanditaktien nach dem ersten Zeichnungsschluss zeichnen, nehmen an bestehenden Fondsinvestments teil und verwässern damit die Beteiligungen bestehender Kommanditaktionäre.
Rücknahmebegrenzung: Kommanditaktien sind illiquide, in der Regel nicht übertragbar und unterliegen Rücknahmebegrenzungen. Da Rückgabeanträge deutlich vor dem tatsächlichen Rücknahmedatum eingereicht werden müssen, kann der bei der Rücknahme von Kapital aus dem Fonds erhaltene Wert wesentlich von dem Wert zum Zeitpunkt der Rückgabeentscheidung abweichen. Darüber hinaus kann der AIFM mit Zustimmung des Komplementärs unter bestimmten Umständen Rücknahmen aufschieben, beschränken oder aussetzen und andere Maßnahmen ergreifen, die er für sinnvoll hält, um den Rückgabeanträgen rückgebender Anleger so weit wie möglich nachzukommen und gleichzeitig für nicht rückgebende Anleger ein Portfolio aufrechtzuerhalten, das nicht wesentlich weniger liquide ist und von dem ähnliche künftige Erträge erwartet werden.
Einschränkung und Übertragung von Aktien: Anleger können ihre Kommanditaktien nur eingeschränkt übertragen, da kein etablierter Sekundärmarkt besteht. Verkäufe oder Rücknahmen sind möglicherweise nur mit erheblichem Abschlag oder verzögert möglich, sodass Anleger länger im Fonds bleiben müssen.
Geographisches Risiko: Das geographische Risiko bezeichnet das Risiko, dass die Fondsinvestments in Ländern konzentriert sind, die in derselben geographischen Region liegen. Dies setzt den Fonds den Risiken aus, die mit dieser bestimmten Region verbunden sind.
Währungsrisiko: Der Multi Asset Fonds schließt Beteiligungen in der Schweiz und Großbritannien nicht aus. Außerdem können indirekt Wechselkurs- und Währungsrisiken durch die Aktivitäten einzelner Portfoliounternehmen im Ausland entstehen.
Zinsänderungsrisiko: Die Wertentwicklung des Fonds kann sich durch Schwankungen des allgemeinen Zinsniveaus ändern. Die Zinssätze reagieren sehr empfindlich auf viele Faktoren, darunter die Regierungs-, Geld- und Steuerpolitik, wirtschaftliche und politische Erwägungen, Haushaltsdefizite, Handelsüberschüsse oder -defizite, aufsichtsrechtliche Anforderungen und andere Faktoren, die sich der Kontrolle des Fonds entziehen.